Brugrundstück in Datzeroth - Hanglage - Weitblick (Ref: 55)
Adresse:
Peterstraße, Datzeroth, 56589, RLPVerkaufspreis:
Objektdaten
Größe
Beschreibung
GrundstückBeschreibung:
Baugrundstück in Hanglage mit Weitblick über Datzeroth zu verkaufen!
Das Baugrundstück befindet sich in einer Hanglage, oberhalb von Datzeroth. Von hier aus haben Sie den Blick über ganz Datzeroth und das Wiedbachtal.
Über eine einfach angelegte Straße (Sackgasse) gelangen Sie zum Grundstück. Belohnt wird man dort mit der Lage und dem Ausblick. Das Grundstück ist stark bewachsen und muss von Grün befreit werden.
Ein Bebauungsplan für das Grundstück ist vorhanden. Es darf mit einem Einfamilienhaus und Garage bebaut werden. Auf Wunsch kann eine bereits vorhandene Planung mit Genehmigung erworben werden.
Alle Versorgungsleitungen sind aktuell vorhanden. Eine Bebauung kann unabhängig von der Erschließung sofort erfolgen. Die zu erwartenden Erschließungskosten gehen zu Lasten des Käufers.
Lage:
Datzeroth ist eine Ortsgemeinde im Landkreis Neuwied im Norden von Rheinland-Pfalz. Die Ortsgemeinde gehört der Verbandsgemeinde Rengsdorf-Waldbreitbach an.
Datzeroth liegt im Naturpark Rhein-Westerwald an der Wied und ist Ausgangspunkt zahlreicher Wanderungen. Nicht weit von hier ist der römische Grenzwall (Limes) an einigen Stellen noch sichtbar.
Die Kreisstadt Neuwied ist nur 10 Autominuten entfernt und durch eine gute Verkehrsanbindung mit dem öffentlichen Nahverkehr schnell zu erreichen.
Der nächstgelegene Kindergarten und die Grundschule befinden sich im Nachbarort Niederbreitbach. Weiterführende Schulen finden Sie in Waldbreitbach (Realschule Plus) und Neuwied (Gymnasien usw.). Alle Kindergärten und Schulen werden mit Bussen angefahren.
Sonstiges:
Käuferprovision 3,57 % inkl. MwSt. vom Kaufpreis!
Ich bin für Käufer und Verkäufer berechtigte Maklerin. Durch Ihre Anfrage an einem von mir angebotenen Objektes oder durch Verhandlungen mit dem Verkäufer, akzeptieren Sie die allgemeine geltenden Geschäftsbedingungen. Ich behandle Ihre Daten mit größtmöglicher Sorgfalt und absolut vertraulich.
GELDWÄSCHE: Als Immobilienmakler sind wir gemäß §§1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GWG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die hierfür relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten - etwa mittels einer Kopie. Das Geldwäschegesetz (GWG) sieht vor, dass wir als Maker diese Unterlagen 5 Jahre aufbewahren müssen.
HAFTUNG: Alle von mir weitergegebenen Informationen und Unterlagen zum Objekt (wie z.B. Pläne und Grundriss) stammen vom Verkäufer beziehungsweise Vermieter. Ich übernehmen daher keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Angaben. Es obliegt Ihnen, unseren Kunden, die Objektinformationen auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf und -vermietung, oder sonstiger Zwischenverwertung.
Vor der ersten Kontaktaufnahme empfehle ich Ihnen, aufgrund der geänderten Wohnimmobilien-Kreditrichtlinien, ein Beratungsgespräch mit Ihrer Hausbank.