Immobilie geerbt.
Und jetzt?
Immobilie geerbt – und jetzt?
Erben eines Hauses
Der Eintritt in die Situation des “Erb-Guts” ist häufiger als gedacht und bringt neben dem persönlichen Schmerz auch wichtige Entscheidungen mit sich, insbesondere wenn eine Immobilie im Nachlass enthalten ist.
Erbfolge und Erbengemeinschaft
Die gesetzliche Erbfolge tritt ein, wenn weder ein Erbvertrag noch ein Testament vorhanden ist. Hierbei werden Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Enkel bevorzugt. Der mögliche Eintritt in eine Erbengemeinschaft erfordert gemeinsame Entscheidungen über die Verwendung der Immobilie.
Finanzen und Grundbuch
Die Entscheidung zur Annahme oder Ausschlagung des Erbes hängt auch von den finanziellen Verhältnissen ab. Bei einer Immobilie auf einem hohen Schuldenberg kann das gesamte Erbe ausgeschlagen werden. Die korrekte Abwicklung erfolgt durch die Erklärung beim Nachlassgericht oder die formlose Annahme des Erbes. Bei Selbstnutzung der Immobilie ist die kostenfreie Berichtigung des Grundbucheintrags beim Grundbuchamt innerhalb von zwei Jahren zu beantragen.
Verkehrswert und Erbschaftsteuer
Die Bestimmung des aktuellen Hauswerts durch ein Gutachten, basierend auf Zustand, Größe und Lage, ist entscheidend für die Erbschaftsteuer. Ein Sachverständigenurteil kann vor allem bei renovierungsbedürftigen Häusern von Nutzen sein und dient als Grundlage für einen möglichen Verkauf.
Nutzung und Fazit
Die persönliche Ehrlichkeit hinsichtlich der eigenen Wünsche und Lebenssituation ist entscheidend, wenn es um die Nutzung der geerbten Immobilie geht. Die Optionen reichen von Selbstnutzung über Vermietung bis hin zum Verkauf. Jeder Gedanke zählt und beeinflusst die Entscheidungen, die letztendlich “aufs Haus gehen”.
"Das Erben eines Hauses erfordert kluge Überlegungen von der Erbfolge bis zur Nutzung – jeder Gedanke zählt für die Zukunft der Immobilie."
Peggy Stüber